Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Stephan Pilsinger | CDU/CSU | 220 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt |
![]() | Christoph Ploß | CDU/CSU | 21 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt |
![]() | Paul Podolay | AfD | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt |
![]() | Jürgen Pohl | AfD | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt |
![]() | Filiz Polat | DIE GRÜNEN | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt |
![]() | Eckhard Pols | CDU/CSU | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Sabine Poschmann | SPD | 143 - Dortmund II | Dagegen gestimmt |
![]() | Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt |
![]() | Florian Post | SPD | 217 - München-Nord | Nicht beteiligt |
![]() | Florian Pronold | SPD | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt |
![]() | Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt |
![]() | Sascha Raabe | SPD | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt |
![]() | Martin Rabanus | SPD | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dagegen gestimmt |
![]() | Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dagegen gestimmt |
![]() | Alexander Radwan | CDU/CSU | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dagegen gestimmt |
![]() | Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt |
![]() | Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dagegen gestimmt |
![]() | Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt |
![]() | Martin Reichardt | AfD | Dagegen gestimmt | |
![]() | Hagen Reinhold | FDP | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt |
![]() | Ingrid Remmers | DIE LINKE | 123 - Gelsenkirchen | Enthalten |
![]() | Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt |
![]() | Martina Renner | DIE LINKE | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Enthalten |
![]() | Roman Reusch | AfD | Dagegen gestimmt |
Der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffene Anspruch auf Brückenteilzeit beschränke sich auf Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Damit entstehe insbesondere für Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, ein Nachteil. Denn diese haben somit keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen bleiben so auf den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschränkt. Deswegen fordert die Grünen-Fraktion einen Schwellenwert von mehr als 15 Angestellten, um es einer größeren Anzahl von Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeitszeit an die Anforderungen des eigenen Lebens besser anzupassen. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt, da auch der Anspruch auf unbefristete Teilzeit mehr als 15 Beschäftigte voraussetzte.
Ingesamt reichte die Grünen-Fraktion drei Änderungsanträge an. Die anderen zwei Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Die Anträge sind hier und hier zu finden.
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont, dass die Beschäftigten sowie auch die Unternehmen von dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung profitieren werden, da er mehr Flexibilität, aber auch mehr Sicherheit schaffe. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig sorge das Gesetz für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, da Frauen überproportional oft teilzeitbeschäftigt sind. Damit werde den Frauen eine Chance geboten, wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.
Jürgen Pohl (AfD) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf, da der Schutzzweck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Das Gesetze arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, welche die Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor die Gerichte treiben wird. Des Weiteren werde die Mehrheit der Mütter durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst. Hinzu komme, dass der Entwurf das Konzept der Arbeit auf Abruf verstärkt und es somit keine Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.
Wilfried Oellers (CDU/CSU) hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität in der Arbeitswelt schaffen und die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern wird. Bei der Brückenteilzeit handele es sich um ein allgemeinen Anspruch, der als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmer*innen fungiert. Der Schwellenwert sei notwendig, um die Überlastung der Unternehmen zu verhindern sowie die Flexibilität der Unternehmen zu sichern.
Till Mansmann (FDP) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus, da dieser zu einseitig sei. Auch er schließt sich der Meinung an, dass der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt wurde. Stattdessen sei es angebrachter, den Anspruch auf Brückenteilzeit mit einem Sachgrund zu verbinden.
Auch Susanne Ferschl (Linke) kritisiert den im Gesetzesentwurf festgeschriebenen Schwellenwert. Dieser stelle für über die Hälfte aller Beschäftigten eine Hürde dar, da diese aufgrund ihrer Anstellung in einem kleinen Unternehmen keinen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Auch gebe es in dem Entwurf weitere Hürden, die den Anspruch auf Brückenteilzeit für über 14 Millionen Beschäftigte versagt. Durch diese vielen Einschränkungen sei kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festegelegt, sodass dieser Anspruch in vielen Fällen gerichtlich geklärt werden muss.