Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Roland HartwigRoland HartwigAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Waldemar HerdtWaldemar HerdtAfD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Dagegen gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Nicht beteiligt
Portrait von Udo HemmelgarnUdo HemmelgarnAfD131 - Gütersloh I Dagegen gestimmt
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Lars HerrmannLars HerrmannAfD154 - Leipzig-Land Nicht beteiligt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD256 - Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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