Einführung eines inklusiveren Wahlrechts

Der Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert den Bundestag auf, das deutsche Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Explizit sollen auch Personengruppen, die aktuell kein Wahlrecht haben, künftig wählen gehen dürfen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
345
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
240
Nicht beteiligt
124
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Enthalten
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Enthalten
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Enthalten
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Enthalten
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Enthalten
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Nicht beteiligt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Enthalten
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Enthalten
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Nicht beteiligt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Enthalten
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Enthalten
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Nicht beteiligt
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Nicht beteiligt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Enthalten
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Enthalten
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Roland HartwigRoland HartwigAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Enthalten
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Enthalten
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Enthalten

Der Antrag der Regierungskoalition bezieht sich auf das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Urteil zum Wahlausschluss aufgrund des Bundeswahlgesetzes. Dieses besage, dass dem Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, eine Ende gesetzt werden müsse. Laut Regierungskoalition seien dadurch Änderungen sowohl des Bundes- als auch des Europawahlgesetzes notwendig geworden. Da eine Änderung des Wahlrechts immer mit einem zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl erfolgen muss, ist eine Änderung des Europawahlgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (Die Europawahl ist am 26. Mai 2019), soll aber bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Durch den Antrag wird der Bundestag aufgefordert, zeitnah eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen:

Inklusives Wahlrecht: Die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes werden gestrichen und entsprechende Änderungen an § 6a des Europawahlgesetzes vorgenommen.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.