Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Waldemar HerdtWaldemar HerdtAfD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Lars HerrmannLars HerrmannAfD154 - Leipzig-Land Nicht beteiligt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Dagegen gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Nicht beteiligt
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannDIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN221 - München-Land Dagegen gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias HöhnMatthias HöhnDIE LINKE66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dafür gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


Weiterführende Links: