Transparenzregelungen für Abgeordnete

Der Antrag der LINKEN fordert in Zusammenhang mit den neuen Transparenzregelungen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags zu ändern. Dies soll die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten deutlich transparenter gestalten.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die AfD-Fraktion gegen den Antrag, Rainer Kraft stimmte für ihn.

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Dafür gestimmt
118
Dagegen gestimmt
382
Enthalten
67
Nicht beteiligt
141
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Portrait von Berengar Elsner von GronowBerengar Elsner von GronowAfD146 - Soest Enthalten
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Enthalten
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Enthalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Enthalten
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Nicht beteiligt
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Nicht beteiligt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Enthalten
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Enthalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Enthalten
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD128 - Steinfurt III Enthalten
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Enthalten
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Enthalten
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Enthalten
Portrait von Waldemar HerdtWaldemar HerdtAfD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Enthalten
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Enthalten
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Enthalten
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Enthalten
Peter FelserPeter FelserAfD256 - Oberallgäu Enthalten
Bundestag im Nebel

DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.

Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".

Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.


Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion  abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.