Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Franziska Gminder | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Corinna Miazga | AfD | Nicht beteiligt | ||
Gyde Jensen | FDP | Enthalten | ||
Martin Schulz | SPD | Dafür gestimmt | ||
Martin Reichardt | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Anton Friesen | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Hiltrud Lotze | SPD | Dafür gestimmt | ||
Thomas Lutze | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Wilhelm von Gottberg | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Christian Natterer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Marcus Bühl | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Harald Weyel | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Maika Friemann-Jennert | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Roman Reusch | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Götz Frömming | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Fabio De Masi | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Tim Ostermann | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Norbert Kleinwächter | AfD | Nicht beteiligt | ||
Doris Achelwilm | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Bernd Siebert | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Christian Wirth | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Kristina Nordt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Joana Cotar | AfD | Dagegen gestimmt |
Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.
Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.