Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Detlev SpangenbergDetlev SpangenbergAfD151 - Nordsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Enthalten
Portrait von Robby SchlundRobby SchlundAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Enthalten
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Enthalten
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Enthalten
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Enthalten
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Nicht beteiligt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Enthalten
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Enthalten
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Enthalten
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Nicht beteiligt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Enthalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Enthalten
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Enthalten
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Enthalten
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Enthalten
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.