Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordern die Fraktionen B90/Grüne und Die Linke dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die FDP-Fraktion legte ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
347
Enthalten
64
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Enthalten
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Enthalten
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Enthalten
Portrait von Berengar Elsner von GronowBerengar Elsner von GronowAfD146 - Soest Enthalten
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Enthalten
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Enthalten
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Nicht beteiligt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Enthalten
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Nicht beteiligt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Enthalten
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Enthalten
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Enthalten
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Enthalten
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Nicht beteiligt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Enthalten
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Enthalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Enthalten

Durch Artikel 38 des Grundgesetzes gehören passives und aktives Wahlrecht zu den grundsätzlichen Rechten jeder Bürgerin und jedem Bürger. Laut Gesetzentwurf der beiden Fraktionen würde dies allerdings durch die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hätte ergeben, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen würden, was nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen sei. Diese Wahlrechtsausschlüsse stünden damit im Widerspruch zu der, seit 2009 im deutschen Recht verankerten, UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legten die Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung. Drei Abgeordnete entschieden sich anders als die Mehrheit ihrer Fraktion, darunter Franziska Gminder (AfD), Dr. Rainer Kraft (AfD) und Gökay Akbulut (Die Linke).