DIE LINKE-Antrag: Prämie für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesystem

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention sieht vor, in diesem auch eine einmalige Prämie in Höhe von 1 000 Euro für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesystem aufzunehmen.

Der Antrag wurde mit 36 Stimmen gegen 583 Stimmen abgelehnt. 67 Abgeordnete der AfD-Fraktion haben sich enthalten. 33 Abgeordnete aus der Linksfraktion sowie drei AfD-Abgeordnete stimmten für den Antrag.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
36
Dagegen gestimmt
583
Enthalten
67
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Der von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Änderungsantrag hat zum Inhalt, im Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Stärkung der Impfprävention einen weiteren Absatz einzufügen. Dieser soll sich mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen. Konkret soll dort eine Gesetzesgrundlage für eine Prämie für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitssystem geschaffen werden.

Damit soll die Bundesregierung ermächtigt werden, eine Prämie unter anderem an Beschäftigte von Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Pflegediensten, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder auch Laboren auszuzahlen. Um für eine Prämie berechtigt zu sein, sollen deren Beschäftigten im Kalenderjahr 2021 für mindestens drei Monate dort gearbeitet haben. Die Prämie soll für Vollzeit-Beschäftigte 1 000 Euro betragen, für Teilzeitbeschäftigte pro Stunde vertraglich vereinbarter wöchtenlicher Arbeitszeit 25,64 Euro.

Die Antragsstellenden gehen davon aus, dass die Prämie an etwa 3,6 Millionen Beschäftigte ausgezahlt werden würde. Damit gehen geschätzte Kosten von ungefähr drei Milliarden Euro für den Bundeshaushalt einher.

Zur Begründung argumentiert die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag, dass alle Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem so Anerkennung erfahren würden. Bisherige Vorschläge des Gesundheitsministeriums hätten sich demnach auf Beschäftigte in Intensivstationen beschränkt. Ihr Antrag würde dafür insbesondere schlecht bezahlte Beschäftigte wie Reinigungskräfte einbeziehen, die deren Betrieb erst möglich machten. Dennoch könne der Vorschlag keine Verbesserung der dortigen Arbeitsbedingungen ersetzen.

Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erklärte im Vorfeld unabhängig von dem Änderungsantrag die Pflegeprämie im kommenden Jahr anzugehen. Die gesundheitspo­litische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, mahnte, nichts übers Knie zu brechen. Stattdessen müsse sich mit einem entsprechenden Gesetz Zeit gelassen werden, damit der Bonus die richtigen Beschäftigten auch tatsächlich erreiche.

Deshalb habe man die Prämie zunächst aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der Impfprävention ausgenommen. Damit lerne man auch daraus, dass in der Vergangenheit nach der Ankündigung eines Corona-Bonus durch den letzten Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) großer Streit darüber ausgebrochen war, wer die Prämie erhält und wer sie zahlt.

Nichtsdestotrotz soll die Umsetzung dieser Prämie eine der ersten Amtshandlungen des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) sein. Im Koalitionsvertrag war eine Milliarde Euro in Form einer steuerfreien Prämie von 3 000 Euro zur Anerkennung für Pflegekräfte auf Intensivstationen und in Seniorenheimen vorgesehen.

Der Antrag wurde mit 36 Stimmen gegen 583 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten die Abgeordneten der Linksfraktion sowie 3 Abgeordnete der AfD. Die 67 weiteren anwesenden Abgeordneten der AfD-Fraktion haben sich enthalten. 50 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.