Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung (Entschließungsantrag)

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf über die Umsetzung der EU-Alkoholstruktur- und Systemrichtlinie soll bestimmte Vorgaben der Europäischen Union in nationales Recht umwandeln. Dazu gehört die Umsetzung der Systemrichtlinie sowie der Alkoholstrukturrichtlinie und deren Aufnahme in das deutsche Recht. Diese Richtlinien enthalten vor allem steuerrechtliche Vorgaben für alle Mitgliedsstaaten der EU.

Namentlich abgestimmt wurde nun über einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung forderte. Dieser wurde mit insgesamt 361 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen abgelehnt. 285 Abgeordnete, darunter die CDU/CSU-Fraktion, sowie die Fraktion der AfD und der LINKEN stimmten für den Entschließungsantrag.

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Dafür gestimmt
285
Dagegen gestimmt
361
Enthalten
2
Nicht beteiligt
88
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, über welchen namentlich abgestimmt wurde, enthielt die Forderung, die Gaspreisanpassungsverordnung „mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“

In einem weiteren Antrag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aus. Dies könne Unternehmen entlasten und wettbewerbsfähiger machen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass verschiedene steuer- und zollrechtliche Änderungen an Gesetzen für Genussmittel vorgenommen werden. Diese Änderungen sollen einen erheblichen Bürokratieabbau schaffen und somit Verwaltung und Wirtschaft entlasten. Mit der Veränderung der einzelnen Gesetze soll im Endeffekt auch das Verbrauchssteuerrecht für Genussmittel vereinheitlicht werden.

Die Systemrichtlinie der EU regelt die Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Genussmitteln sowie elektrischem Strom und Energieerzeugnissen. Die Alkoholstrukturrichtlinie regelt die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol. Diese sieht nun ein Zertifizierungssystem für unabhängige Kleinproduzenten vor. Beide Richtlinien werden nun in das deutsche Recht übernommen, da der Gesetzentwurf im Bundestag angenommen wurde.

Im Zuge der Übernahme dieser Richtlinien sollen zum Beispiel kleine Brauereien durch Steuervergünstigungen entlastet werden. Zudem läuft die zeitweise Reduzierung der Biersteuerstaffelsätze zum Ende dieses Jahres aus und wird nicht verlängert. Auch wenn Bier für wissenschaftliche Zwecke verwendet wird, greift nun der Steuerbefreiungstatbestand.

Der Finanzausschuss veröffentlichte eine Beschlussempfehlung für sowohl den Gesetzesentwurf der Bundesregierung als auch für den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Er empfahl dem Bundestag, den Gesetzesentwurf anzunehmen, doch den Antrag auf eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes abzulehnen.

An diese Empfehlung hielten sich die Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Alle Abgeordneten dieser Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Wolfgang Kubicki (FDP) enthielt sich. Die Fraktionen der Opposition stimmten für den Entschließungsantrag, nur Jessica Tatti (DIE LINKE) stimmte dagegen.