Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Hier finden Sie alle Mitglieder des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im 20. Deutschen Bundestag. Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem Fragen der europäischen Integration und institutionelle Fragen zur Europäischen Union. Die 40 Mitglieder des Ausschusses vermitteln zwischen Bundestag und den verschiedenen Gremien der EU sowie den Landesparlamenten anderer Mitgliedsstaaten. Zu europapolitischen Themen kann er Stellungnahmen verabschieden, die für die Bundesregierung ebenso verbindlich sind wie Beschlüsse des Bundestags. Wichtigste Themenfelder sind die Erweiterung der EU, der Ausbau ihrer demokratische Legitimation, eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und das Projekt einer europäischen Verfassung.

Dem Ausschuss gehören neben Abgeordneten des Bundestages auch Abgeordnete des Europaparlaments als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an, die jedoch nicht stimmberechtigt sind.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Dazu zählen außerdem der Verteidigungsausschuss, Auswärtige Ausschuss und Petitionsausschuss.