Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten und Abschaffung anwaltlicher Vertretung bei Abschiebehaft
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der vorsieht, dass künftig sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz, also für Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz, per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Die bisherigen Regeln für sichere Herkunftsstaaten nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben davon allerdings unberührt.
Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen soll die Einstufung eines Landes als "sicher" Asylverfahren deutlich beschleunigen. Menschen aus diesen Staaten hätten in der Regel keine Aussicht auf Schutz in Deutschland, was ihre Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schneller macht und im Falle einer Ablehnung eine zügigere Rückführung ermöglicht. Die individuelle Prüfung jedes einzelnen Antrags bleibt jedoch bestehen. Gleichzeitig soll Deutschland dadurch für Antragsteller:innen weniger attraktiv werden, die aus nicht asylrelevanten Gründen einen Schutzstatus beantragen. Der Gesetzentwurf soll damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umsetzen und die Grundlage schaffen, künftig schneller auf steigende Asylanträge aus bestimmten Staaten reagieren zu können. Außerdem soll eine Regelung aufgehoben werden, die seit 2024 in Abschiebehaft- und Gewahrsamsverfahren zwingend einen Rechtsbeistand vorschreibt.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung mit einigen Änderungen vorgelegt. So soll unter anderem das Staatsangehörigkeitsgesetz ergänzt werden: Wer im Einbürgerungsverfahren bewusst täuscht, besticht, droht oder falsche Angaben macht, kann für zehn Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 457 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab drei Enthaltungen von Jan Dieren (SPD), Annika Klose (SPD) und Knuth Meyer-Soltau (AfD).