Verstärkung der Grenzkontrollen

Der Bundestag hat über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Antrag der AfD über strengere Grenzkontrollen abgestimmt, welche dazu rät den Antrag abzulehnen. Die Beschlussempfehlung wurde angenommen - und somit der AfD-Antrag abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, mehrheitlich FDP, LINKE und GRÜNE. Drei CDU-Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
84
Dagegen gestimmt
544
Enthalten
3
Nicht beteiligt
78
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag, dass die deutschen Außengrenzen stärker geschützt werden sollen. Aufgrund nicht ausreichender Kontrollen an den EU-Außengrenzen käme es monatlich an den deutschen Grenzen zu tausenden unberechtigten Grenzüberschreitungen. Denn auch dort würde nicht effektiv kontrolliert und geschützt. Außerdem fänden zu wenig Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen statt, die völlig legitim wären. Dadurch würden diese Menschen hier während ihres unberechtigten Aufenthaltes Vollversorgung und die deutschen Rechtsmittel zur Fortsetzung ihres Aufenthaltes beanspruchen.
Dazu sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. vollständiger und effektiver Schutz an der deutschen Grenze (auch an der Grünen Grenze, d.h. im Bereich zwischen den offiziellen Grenzübergangsstellen) durch umfassende Grenzkontrollen mit eventueller Aufstockung von Bundesbereitschaftskräften
  2. Ziel der Grenzkontrollen ist "eine grundsätzliche Zurückweisung von unberechtigtem Grenzübertritt".
  3. Offenlegung der Bundesregierung weswegen auf Zurückweisungen verzichtet wurde inklusive rechtlicher Begründung

Begründet wurde der Antrag mit der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahre 2015 und dem angeblich dadurch belasteten Sozialsystem Deutschlands sowie die befürchtete fehlende Priorisierung der deutschen Interessen in diesem Zusammenhang.
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, mehrheitlich der FDP, LINKEN und GRÜNEN wurde der Antrag abgelehnt. Für den Antrag stimmten die AfD, die fraktionslosen Abgeordneten Frauke Petry und Mario Mieruch sowie der FDP-Abgeordnete Martin Neumann. Neumann gab nach der Abstimmung an, er hätte "in Eile" zur falschen Stimmkarte gegriffen (Welt berichtete).

In der Debatte machte Detlef Seif von der CDU-Fraktion deutlich, dass konkrete Vorschläge zu den Grenzkontrollen im Antrag fehlen würden. Außerdem würden die mitunter höchsten Güter der Europäischen Union, die Reisefreiheit und Freizügigkeit, dadurch enorm eingeschränkt. Hinzu kommt, dass im EU-Recht eine andere Regelung für den Umgang mit Asylsuchenden festgelegt wurde als im deutschen Bundesrecht. Sich daher auf die deutsche Gesetzgebung zu berufen sei falsch, da EU-Recht Vorrang vor Bundesrecht habe. Zudem soll den Polizeikräften an der Grenze die Prüfung der Zuständigkeit des Asylverfahrens übertragen werden, was keinesfalls in deren Zuständigkeitsbereich falle.
Uli Grötsch (SPD) appellierte an eine EU ohne Binnengrenzen. Auf die innere Sicherheit bezogen argumentierte er, dass 15.000 Bundespolizist*innen in der 19. Wahlperiode eingestellt würden und diese nicht, wie die AfD fordert, an der Grenze eingesetzt werden sollen, sondern für die tatsächliche Steigerung der Sicherheit innerhalb Deutschlands Anstellung finden werden.
In seiner Rede machte Benjamin Strasser (FDP) deutlich, dass EU-Recht Vorrang vor Bundesrecht habe und damit die Dublin-III-Verordnung gelte (Abstimmung Dublin-III im EU-Parlament). Er kritisierte die mangelnde Initiative der AfD auf Europaebene, die Gesetzeslage zu verändern. Die Geflüchtetenproblematik könne nicht "deutsch" gelöst werden, es müsse stattdessen ein europäischer Weg gefunden werden. Allerdings sieht die FDP eine Chance für Deutschland, in einem deutschen Einwanderungsgesetz seine eigenen Interessen rechtlich zu definieren.
Für die Rednerin der Linksfraktion Ulla Jelpke war klar, dass man an ganz anderer Stelle eine Grenze ziehen müsse und zwar bei den Rüstungsexporten, die würden nämlich die Fluchtursachen verstärken. Auch eine Abschottung Deutschlands an den Grenzen nach dem Vorbild Saudi-Arabiens hielt sie für untragbar, welche eine Ziehung eines Grenzzaunes oder einer Grenzmauer zur Folge hätte. Das daraus resultierende Verhalten der Polizeibeamten an der Grenze, wenn sich dort Personen unbefugt Zugang verschaffen wollen, bereite ihr außerdem Sorge.  Aber auch ganz allgemein wären feste Binnenkontrollen nach EU-Gesetzgebung nicht gestattet.
Luise Amtsberg der GRÜNEN-Fraktion monierte, dass in dem Antrag überhaupt keine Kalkulationen für die Kosten oder das Personal niedergeschrieben wurden, die die umfassenden Grenzkontrollen fordern würden. Gerade der jungen Generation würden im Bereich der Bildung und Kultur sowie der individuellen Lebensplanung starke Schranken gesetzt.

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem AfD-Antrag eine klare Mehrheit mit "Ja" gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses. Da die AfD allein keine Mehrheit im Ausschuss hat, lautet die Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine "Ja"-Stimme auf der Bundestagsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, alle anderen Fraktionen hätten für den AfD-Antrag gestimmt und anstragstellende AfD-Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Fraktions-Antrag der AfD.