Die Schaffung einer Infrastrukturgesellschft (GmbH) für die Bundesautobahen birgt schon die Möglichkeit der Privatisierung der Autobahnen in sich. Daher ist das Gesetz und auch eine Privatisierung von Autobahnen und Straßen abzulehnen. Der Staat hat für die notwendige Infrastruktur und deren Nutzung durch die Allgemeinheit zu sorgen. Eine Privatisierung führt letztlich zu höheren Kosten und möglicherweise zu neuen Gebühren. Eine weitere Belasstung der Bürger mit Steuern und Gebühren ist nicht mehr hinnehmbar.
heinz-lieske am 30.08.2017 um 20:41 Uhr
Permalink