Emissionshandel

Das Europaparlament hat den Emissionshandel im Rahmen des EU-Klimapakets mit breiter Mehrheit beschlossen. Er soll als marktwirtschaftliches Instrument der Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen. Kritisiert werden vor allem die zahlreichen Ausnahmen bei der Zuteilung von Zertifikaten.

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Dafür gestimmt
66
Dagegen gestimmt
25
Enthalten
4
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Der vom Europaparlament beschlossene Emissionshandel fußt auf dem 1997 vereinbarten Kyoto-Protokoll, in dem sich die damaligen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet hatten ihre CO²-Emissionen zu reduzieren.

Der Emissionshandel wurde schon damals als wichtiges Instrument zur CO²-Reduzierung angesehen und zielt darauf ab, den CO²-Ausstoß einzelner Unternehmen mit einem Kostenfaktor zu versehen. Stößt ein Unternehmen mehr CO² aus als es Zertifikate besitzt, so muss es sich Zertifikate hinzukaufen, welche andere Unternehmen nicht benötigen. Die andere Möglichkeit ist, dass das Unternehmen in sparsamere Techniken investiert und auf diesem Wege zu einer CO²-Einsparung im Unternehmen gelangt. Die Idee des Emissionshandels ist somit, dass sich Unternehmen mit hohem CO²-Ausstoß, welche nicht in sparsamere Techniken investieren können oder wollen, Zertifikate hinzukaufen müssen. Diese Zertifikate werden jedoch in einem längeren Zeitraum immer mehr verknappt werden, die Emissionen der betroffenen Sektoren sinken also stetig. Der Handel mit Emissionen, welcher ab 2013 in Kraft tritt, soll neben der Verminderung des CO²-Ausstoßes auch zu einem wirtschaftlichen Anreiz für die Investition in sparsamere Techniken führen.

Die Versteigerung von Emissionsrechten wird schrittweise ausgeweitet. Von 2013 an sollen 20% der Zertifikate versteigert werden, ab 2020 70% und ab 2025 sollen 100% aller Zertifikate versteigert werden. Bis 2013 werden die Emissionsrechte weitgehend kostenlos zugeteilt. Der Emissionshandel gilt nur für ganz bestimmte Sektoren, ist also keineswegs eine allumfassende Richtlinie. Gleichzeitig sind die osteuropäischen Länder und hier deren Stromkraftwerke bis 2020 nur teilweise vom Emissionshandel betroffen, ihnen wurden Transferleistungen aus den alten Mitgliedsstaaten zugesichert um ihre veralteten Kraftwerke zu erneuern. Gleichzeitig sind in allen Mitgliedsstaaten exportorientierte Unternehmen, also Unternehmen die mehr als 10% ihres Umsatzes außerhalb der EU erwirtschaften, dann vom Emissionshandel ausgeschlossen, wenn ihre Produktionskosten um mehr als 5% durch die Abgaben auf ihren CO²-Ausstoss steigen würden. Eine Liste der betroffenen Branchen soll erst Ende 2009 vorgelegt werden, dennoch ist jetzt schon klar, dass wohl nur eine kleine Minderheit wirklich für Ihre CO²-Emissionen zahlen müssen wird. In Zukunft sollen auch andere klimaschädliche Gase wie beispielsweise Lachgas in den Emissionshandel einbezogen werden.