Honig-Richtlinie

Mit insgesamt 430 zu 224 Stimmen hat das EU-Parlament für eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der „Honig-Richtlinie“ gestimmt. Gentechnisch veränderte Pollen müssen demnach nicht mehr angegeben werden.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
2
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 98 Abgeordneten.

Von den 99 deutschen Europaabgeordneten stimmten 47 für die Richtlinie und 41 dagegen.

Hintergrund der Abstimmung ist das sogenannte "Honig-Urteil", welches im September 2011 vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde. Nach diesem Urteil sollte Honig mit gentechnisch veränderten Pollen als Zutat gekennzeichnet werden.

Die EU-Kommission brachte daraufhin den Vorschlag ein, wonach Pollen ein natürlicher Bestandteil und keine Zutat von Honig seien. Demzufolge sei nicht mehr zwischen natürlichen Pollen und GVO-Pollen, also gentechnisch veränderten Pollen, zu unterscheiden. Pollen von genetisch veränderten Pflanzen müssen somit nicht auf dem Etikett angegeben werden. Zuvor hätte mit GVO-Pollen kontaminierter Honig ab einen Schwellenwert von 0,9% entsprechend deklariert werden sollen.

Der Deutsche Imkerbund wertete das Urteil als "enttäuschend". Auf seiner Homepage kritisierte der Verband, nun könnten die Verbraucher nicht mehr erkennen, ob sich GVO-Pollen im Honig befinde oder nicht.