Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen (Lunacek-Bericht)

Das EU-Parlament hat mit 394 zu 176 Stimmen, bei 72 Enthaltungen, den Entschließungsantrag zum Schutz der Grundrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LGBTI) angenommen.

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Dafür gestimmt
57
Dagegen gestimmt
31
Enthalten
5
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Innerhalb der EU soll ein Fahrplan zum Schutz der Grundrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LGBTI)entstehen, der ihnen alle Grundrechte gewährt, die bislang durch Beschimpfungen und Diskriminierungen eingeschränkt wurden.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die EU-Kommission, die Mitgliedsstaaten sowie die EU-Agenturen aufgerufen, gemeinsam einen Fahrplan zu erstellen um "eine umfassende Politik zum Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen zu erarbeiten, d. h. einen Fahrplan, eine Strategie oder einen Aktionsplan, ähnlich anderer bestehender EU-Strategien gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder einer Behinderung."

Dazu wurden von den Abgeordneten verschiedenste konkrete Bereiche (z. B. Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Familie) vorgeschlagen, auf die besonderen Wert gelegt werden sollen.

Insbesondere werden folgende vier Themenbereiche hevorgehoben:

Familie und Freizügigkeit
die Kommission soll Leitlinien erarbeiten, um die Freizügigkeit im gesamten Unionsgebiet sowie zur Familienzusammenführung zu gewährleisten

Schutz vor Mobbing
die Kommission soll die Gleichbehandlung von aller Menschen in der Union unterstützen
zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität sollen Mittel aus den Jugend- und Bildungsprogrammen verwendet werden

Transgender-Personen
die Mitgliedsstaaten sollen "Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit einführen bzw. überprüfen, damit das Recht der Transgender-Personen auf Würde und körperliche Unversehrtheit uneingeschränkt geachtet wird

Hassverbrechen
Vorurteilskriminalität und Anstachelung zum Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität sollenn strafrechtlich sanktioniert werden