Mit dem Vertrag von Maastricht wurde der Europäische Ausschuss der Regionen geschaffen. Die Städte können seither im Rahmen ihrer Vertretung im Beschlussfassungsprozess der EU mitwirken.
Die meisten Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU würden inzwischen auf lokaler und regionaler Ebene sowie auf der Ebene der Städte umgesetzt. Die neuen globalen Aufgaben machen ein stärkeres Engagement der Städte bei der Konzipierung und Umsetzung der EU-Maßnahmen erforderlich. Im Zusammenhang mit Einwanderung, demografischem Wandel und Jugendarbeitslosigkeit sowie dem Zugang zu sauberer und erschwinglicher Energie bedürfe es Lösungen vor Ort. Die Städte stellten für die Bürger*innen die am besten fassbare politische Ebene dar. Deshalb böten sie großes Potenzial für konstruktive Debatten. Daher sei das Potenzial der Städte auch bei Themen, die über die Stadtentwicklungspolitik im eigentlichen Sinne hinausgehen, für die Konzipierung und Umsetzung der Maßnahmen der EU zu nutzen. Daraus müsse eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Rat und den lokalen Gebietskörperschaften resultieren.