Einführung einer Digitalsteuer auf Erträge aus digitalen Dienstleistungen

Der Entschließungsantrag des Europäische Parlamentes fordert die Mitgliedsstaaten auf eine Digitalsteuer einzuführen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll diese Steuer auf Erträge bestimmter digitaler Dienstleistungen erhoben werden. So soll die Unternehmensbesteuerung für digitale Unternehmen in der EU geändert werden.

Der Vorschlag wurde mit insgesamt 451 Ja-Stimmen (77%) im Dezember 2018 im Europäischen Parlament angenommen.

Von den 96 deutschen EU Abgeordneten stimmten 68 mit Ja, vor allem die Vertreter:innen aus dem christdemokratischen und sozialdemokratischen Lager.

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Dafür gestimmt
66
Dagegen gestimmt
7
Enthalten
3
Nicht beteiligt
18
Abstimmungsverhalten von insgesamt 94 Abgeordneten.

Der Entschließungsantrag für eine Digitalsteuer richtet sich vor allem an große, digitale Unternehmen. "Digitale Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Geschäftstätigkeit eng mit dem Internet verknüpft ist", heißt es im Vorschlagstext. Parlament und Kommission wollen mit der Digitalsteuer auf sich verändernde Unternehmenswelten reagieren und das bisher auf traditionelle Geschäftstätigkeiten ausgelegte Steuersystem in der EU anpassen. Nach Angaben der Kommission entrichten aktuell klassische Unternehmen im Schnitt etwa doppelt so viele Steuern wie digitale Unternehmen.

Der Vorschlag betrifft Unternehmen mit mehr als 750€ Mio. Gesamtertrag weltweit sowie einem Online-Umsatz von mehr als 50€ Mio. in Europa. Besteuert werden sollen diese Unternehmen mit einer Umsatzsteuer von 3% auf Umsätze, die sich aus Nutzertätigkeiten wie z.B. Online-Werbung oder Vermittlung von Dienstleistungen ergeben. Von der Regelung ausgenommen sind kleinere Unternehmen, vor allem Start-Ups oder so genannte Scale-Ups (expandierende Unternehmen).

Befürworter:innen der Digitalsteuer sprechen von einem ersten Schritt in Richtung gerechterer Besteuerung zwischen Unternehmen mit physischen Filialen in Europa und den Online-Unternehmen. Kritiker:innen hingegen sehen in der Digitalsteuer große Gefahren für die Wirtschaft, sogar ein etwaiger möglicher Handelskrieg mit den USA wird hervorgebracht.

Eine Änderung der Besteuerung innerhalb der EU muss nach Art. 113 der Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV) zusätzlich einstimmig vom Rat der EU angenommen werden. Hier haben Dänemark und Irland bereits angekündigt, einer solchen Steuer nicht zuzustimmen.

 

Der Vorschlag wurde mit insgesamt 451 Ja-Stimmen (77%) im Dezember 2018 im Europäischen Parlament angenommen. Von den 96 deutschen EU Abgeordneten stimmten 68 mit Ja, vor allem die Vertreter:innen aus dem christdemokratischen und sozialdemokratischen Lager. Von den deutschen EU Abgeordneten stimmten vor allem die rechts-konservativen gegen den Vorschlag und somit gegen die jeweilige Fraktionsmeinung. Die Vertreter:innen aus dem linken, sozialdemokratischen und christdemokratischen Lager haben für die Digitalsteuer gestimmt.

 

Update:
Im März 2019 trat der Rat der EU zusammen und konnte wie erwartet keine Einstimmigkeit erzielen. Der Vorschlag wurde daraufhin auf Eis gelegt. Einzelne EU Staaten, wie Frankreich und Großbritannien, haben nationale Regelungen zu einer Digitalsteuer eingeführt. Deutschland hingegen hofft weiterhin auf eine internationale Lösung. Ob diese durch die OECD oder durch die EU umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.