Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Am 29.05.2018 wurde im Europaparlament namentlich darüber abgestimmt, ob die Richtlinie aus dem Jahr 1996 zur "Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen" nach einem Vorschlag der Kommission überarbeitet und aktualisiert werden soll. Mit 456 Zustimmungen (70%) wurde dieser Antrag angenommen. Von den 96 deutschen Abgeordneten stimmten 71 dafür, 13 dagegen, 3 enthielten sich und 9 stimmten nicht mit ab. Die Gegenstimmen lassen sich den Christdemokraten, der Alternative für Deutschland und anderen konservativen bis rechtspopulistischen Parteien zuordnen. Die Zustimmungen stammen zum größten Teil von den Sozialdemokraten, den Grünen und den Christdemokraten.

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Dafür gestimmt
72
Dagegen gestimmt
12
Enthalten
3
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Im Jahr 1996 wurde eine Richtlinie zur "Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen" erstellt. Diese wurde im Jahr 2014 durch die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie unterstützt, welche zur Stärkung der praktischen Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie von 1996 dienen sollte. Das beinhaltete eine detaillierte Regelung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, räumte den ArbeitnehmerInnen Befugnisse ein, die ihre Rechte schützen sollten und bot einen Katalog von Kontrollmaßnahmen und Verwaltungsanforderungen.

Nachdem im Juni 2016 die Kommission der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Richlinie zur Änderung der Entsendungsrichtlinie vorlegte, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2017 auf einen Entwurf einer überarbeiteten Fassung der schon bestehenden Richtlinien.
Mit dieser Fassung sollen die Rechte der entsandten ArbeitnehmerInnen gestärkt werden. Nach Angaben der Kommission können entsandte ArbeitnehmerInnen bis zu 50% weniger als örtliche ArbeitnehmerInnen in einigen Sektoren oder Mitgliedstaaten verdienen, was ungleiche Ausgangssituationen für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen schafft. Nun soll sichergestellt werden, dass diese zu beanspruchenden Rechte und Arbeitsbedingungen auf Gleichberechtigung beruhen und in der gesamten Europäischen Union geschützt werden.

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