EU-Richtlinien über Verwendung von Fluggastdaten

Das Parlament hat der neuen Richtline zur "Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität" mit einer Mehrheit zugestimmt. 

Bitte beachten Sie, dass wir nur das Abstimmungsergebnis für die deutschen EU-Abgeordneten darstellen.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
35
Enthalten
1
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Die sogenannte PNR-(Passenger-Name-Records)-Richtline über die Verwendung von Fluggastdatensätzen verpflichtet Fluggesellschaften, Passagierdaten von Flügen von der EU in Drittländer und umgekehrt den jeweiligen nationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Wenn die EU-Kommission darüber in Kenntnis gesetzt wird, können EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie allerdings auch auf Flüge innerhalb der EU anwenden. Ziel ist die Bekämpfung von Terror und Drogenhandel innerhalb der EU, heißt es in der Pressemitteilung des Parlaments.

Nach der nun erfolgten Zustimmung des Parlaments muss der EU-Rat die Richtlinie noch formell billigen. Die Mitgliedsstaaten haben ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Das gesamte EU-Parlament stimmte mit 463 Stimmen (71%) für die Richtlinie. 174 Abgeordnete (27%) lehnten sie ab, 16 (2%) enthielten sich.

Weiterführende Links:

Vorgang bei VoteWatch

Airlines müssen Fluggastdaten an EU-Staaten weitergeben, sueddeutsche.de / 14.04.2016, abgerufen am 25.04.2016

Speicherung von Fluggastdaten beschlossen, tagesschau.de / 14.04.2016, abgerufen am 25.04.2016