Externe EU-Strategie gegen Früh- und Zwangsverheiratung

Die Entschließung des Europäischen Parlaments fordert die Mitgliedsstaaten auf, gegen Kinderehen sowie Früh- und Zwangsverheiratung vorzugehen. Mit 556 Ja-Stimmen (82%) wurde die Entschließung angenommen und das Parlament sprach sich dafür aus, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. 63 (9%) Parlamentarier*innen stimmten mit "Nein", während sich 61 (9%) enthielten. Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke stimmten für die Entschließung. Die nationalistischen und rechtsextremistischen Fraktionen konnten keine gemeinsame Position finden, stimmten aber oft mit "Nein".

Von den 96 deutschen EU-Abgeordneten stimmten 77 für die Entschließung, 7 dagegen, 2 waren nicht beteiligt und 10 enthielten sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
76
Dagegen gestimmt
7
Enthalten
10
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt fest, dass Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte sind. Hierbei werden insbesondere die Rechte auf Gleichstellung, Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Zugang zu Bildung und Freiheit von Ausbeutung und Diskriminierung verletzt.

Die Beendigung dieser Praktiken sei eine der Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU im Bereich der Förderung der Frauen- und Menschenrechte. Rechtlich dürfe keine Ehe geschlossen werden, ohne dass beide Seiten ihre uneingeschränkte und freiwillige Zustimmung erteilten. Außerdem könne niemand eine Ehe eingehen, der nicht das Mindestheiratsalter erreicht habe.

Daher werden die EU-Mitgliedstaaten zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:

  • Alle Partnerländer sollten Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung verbieten und sämtliche Gesetzeslücken schließen.
  • Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie mit messbaren progressiven Zielen, um Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung zu verhindern.
  • Die Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe, die Regierungsbehörden gewährt wird, müsse an das Engagement geknüpft werden, das vom Empfängerland bei der Einhaltung und Bekämpfung von Kinderehen an den Tag gelegt wird.

Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) sagte, Kinder- und Zwangsehen seien mit der Migration der letzten Jahre in Europa zu einem Problem geworden. Von einer freiwilligen, bewussten Entscheidung für eine Ehe könne oft keine Rede sein. Die verheirateten Mädchen seien oft erst 12 oder 13 Jahre alt. In Europa sollten Ehen nur anerkannt werden, wenn beide Partner über 18 Jahre alt sind. Leider sei das kein Gesetz. Auch sei es wichtig, den Frauen unabhängig von ihren Ehemännern eine Aufenthaltsgenehmigung zu geben. Diese Selbstverständlichkeit würde bisher oft nicht erfüllt.

Dr. Jörg Meuthen (AfD) sagte, diese Form der Gewalt gegenüber Minderjährigen wolle in Europa niemand. Es sei richtig, Zwangs- und Kinderehen außenpolitisch entgegenzuwirken. Die Verheiratung einer Minderjährigen sei Kindesmissbrauch. Wer dies tue, müsse strafrechtlich verfolgt werden.