Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verbessern

Der Vorschlag des EU-Parlaments für eine Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit fordert die EU-Kommission auf, verschiedene Änderungen hinsichtlich einer verbesserten Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit an der bisherigen Verordnung vorzunehmen.

50% der MdEP stimmten dem Vorschlag zu, somit wurde er angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten die Mitglieder der EVP- und der EKR-Fraktion dem Vorschlag zu, dagegen waren die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen. Enthalten hat sich ein deutscher Abgeordneter.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
1
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa liegen vier Grundprinzipien zugrunde:

  1. Für jede Person gilt jeweils der Schutz des Sozialsystems von einem Land und die Beitragszahlung an ein Land.
  2. Gleichbehandlung, bzw. Nichtdiskriminierung (Art. 4 und 5 der Verordnung)
  3. Versicherungs-, Erwerbs- oder Wohnzeiten in anderen Ländern aus früheren Jahren werden, falls nötig, berücksichtigt.
  4. Der Anspruch auf Geldleistungen von einem bestimmten Land bleibt bestehen, auch wenn eine Person in einem anderen Land lebt ("Exportierbarkeit").

Dieser Politikbereich der Europäischen Union zielt darauf ab, dass die Sozialsysteme der verschiedenen Nationen miteinander koordiniert werden.
Mit dem Vorschlag des EU-Parlaments für eine Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird die EU-Kommission aufgefordert, verschiedene Änderungen, hinsichtlich einer verbesserten Koordinierung der Leistungen für mobile Personen1, an der bisherigen Verordnung vorzunehmen.

Diese Änderungen beinhalten unter anderem, den Zeitraum für den sogenannten "Export" von Geldleistungen für Arbeitssuchende von mindestens drei auf mindestens sechs Monate zu erhöhen. Grenzgänger*innen2 sollen außerdem zukünftig wählen können, ob sie die Arbeitslosenleistungen von ihrem Wohnmitgliedstaat oder dem Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit beziehen wollen. Des weiteren sollen Vorschriften zur Rechtsklarheit und Transparenz von Pflegeleistungen geschaffen werden.


50% der MdEP stimmten dem Vorschlag zu, somit wurde er knapp angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten die Mitglieder der EVP- und der EKR-Fraktion dem Vorschlag zu, dagegen waren die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen.

Mit der Zustimmung der Abgeordneten im Europäischen Parlament wurden die vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Im nächsten Schritt wird die Kommission die Verordnung dementsprechend ändern und in geltendes Recht verwandeln.


1Mobile Personen: Urlauber*innen, Grenzgänger*innen, Ruheständler*innen und Arbeitssuchende

2Grenzgänger*innen: Personen, die in einem EU-Land arbeiten, jedoch in einem anderen leben