Leitlinien für die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich

Der gemeinsame Entschließungsantrag von den Fraktionen der EPP, S&D, ALDE, GUE/NGL und Grüne EFA wurde vom Europäischen Parlament als Resolution angenommen. Sie entwirft Grundsätze für die Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
81
Dagegen gestimmt
7
Enthalten
1
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 94 Abgeordneten.

Im Entschließungsantrag wurden Richtlinien für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt. Der Entschluss wurde durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union, der Kommission, den nationalen Parlamenten und der Regierung des Vereinigten Königreichs übergeben.

Als angemessenen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit mit Großbritannien wurde ein Assoziationsabkommen benannt. In diesem sollten grundsätzliche Richtlinien bezüglich allen gemeinsamen Interessenfeldern verhandelt werden:

  • Handels- und Wirtschaftsbeziehungen: Die Resolution spricht sich dafür aus, dass es auch weiterhin gemeinsame Strukturen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und zur Beisetzung von Streitigkeiten geben soll. Insbesondere der weiterhin freie Warenverkehr und eine Zollunion werden betont.
  • Außenpolitik: Geht es nach den Resolutionsbefürworter*innen, so soll das Vereinigte Königreich nach seinem EU-Austritt eine beratende Position haben, wenn es um Entscheidungen der EU zur gemeinsamen Außenpolitik geht. Das soll gemeinsame europäische Aktionen und Positionen zu international bedeutsamen Themen betreffen, insbesondere wenn es um Menschenrechte und eine gemeinsame Linie im Kontext internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen, dem OSZE oder dem Europarat geht.
  • Internationale Sicherheit: Auch in Bezug auf Sicherheitsbedrohungen, die sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch Großbritannien betreffen, soll laut Resolution weiter kooperiert werden. Die Zusammenarbeit bei terroristischen Gefahren und organisiertem Verbrechen wird besonders hervorgehoben.
  • Bürgerrechte: Als besonders wichtiger Aspekt in den künftigen Beziehungen ist der Status von Bürger*innen, die mit europäischem Pass dauerhaft in Großbritannien und umgekehrt leben. Neben einem permanenten Bleiberecht soll ihnen auch eine dauerhafte Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Generell empfiehlt die Resolution des Weiteren, dass ein Komitee zur Umsetzung der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffenen eingerichtet werden soll. Großbritannien wird außerdem nahegelegt, sich weiterhin auf die in der EU ausgearbeiteten Normen zu Steuertransparenz, Klimawandel und Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Lebensmitteln zu beziehen.

Um diese Richtlinien umsetzen zu können, sehen Unterstützer*innen der Resolution es für notwendig an, dass das Vereinigte Königreich sich in der Übergangsphase seines EU-Austritts weiterhin an die Gesetze der EU hält. Ein Mitspracherecht des Vereinigten Königreichs in diesen Entscheidungsprozessen sieht die Resolution jedoch nach dessen Austritt nicht vor.

Mit 544 Ja- und 110 Gegenstimmen, sowie 51 Enthaltungen wurde der Entschließungsantrag angenommen.