Nutzung der Daten von Facebook-Usern durch Cambridge Analytica

Am 16. Oktober 2018 wurde im Europäischen Parlament über einen Entschließungsantrag "zu der Nutzung der Daten von Facebook-Nutzern durch Cambridge Analytica und den Auswirkungen auf den Datenschutz" abgestimmt. Der Entschließungsantrag forderte Facebook auf, sich einer ausgiebigen Prüfung der Plattform durch ENISA und den Europäischen Datenschutzausschuss zu stellen, um die Ergebnisse Kommission und Parlament vorzulegen. Die Kommission wird außerdem aufgefordert, den Schutz der personenbezogenen Daten durch Rechtsvorschriften zu verstärken. Dadurch soll für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Datenverarbeitung gesorgt werden.

Nur 354 der 751 Abgeordneten nahmen an der Abstimmung teil, davon stimmten auch nur 30 MdEP (8%) mit JA, sodass der Antrag abgelehnt wurde.

Von den 96 deutschen Abgeordneten nahmen 49 Personen an der Abstimmung teil. Lediglich drei Zustimmungen kamen aus CDU, AfD und NPD, die Gegenstimmen aus verschiedenen Fraktionen.

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Dafür gestimmt
3
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
1
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Zuvor hatte die EU-Kommission von der Plattform Facebook eine Klarstellung zu dem Vorwurf gefordert, dass die Daten von Millionen Nutzern unrechtmäßig für Wahlkampagnen, wie die USA-Wahlen 2016, genutzt worden seien. Facebook gab daraufhin zu, dass die britische Analyse-Firma Cambridge Analytica an Informationen von Millionen Facebook-Usern gekommen war – über einen Entwickler der Umfrage-App und ohne Facebook darüber zu informieren.

Im daraufhin vorgelegten Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments (EP) wurde einbezogen, dass dieser Datenmissbrauch vermutlich über einen längeren Zeitraum stattgefunden hätte, wodurch sich die betroffenen Unternehmen (wie Cambridge Analytica) strafbar machen würden, da sie gegen das geltende Datenschutzgesetz der EU verstoßen hätten. Es sind Informationen von bis zu 87 Millionen Facebook-Nutzern weitergegeben worden, davon ca. 310.000 Nutzer aus Deutschland.

Laut EP bedarf es von nun an viel mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Algorithmen bei der Datenverarbeitung und -analyse. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung der Risiken für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen, die für die Durchführung von Wahlen verwendet werden, zu ergreifen.

 

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