Persistente organische Schadstoffe

Die EU-Abgeordneten stimmten am 15.11.2018 über einen legislativen Entschließungsantrag zum Thema persistente organische Schadstoffe ab. Durch den Neufassungsvorschlag soll die Verordnung an den Vertrag von Lissabon und die Änderungen des Stockholmer Übereinkommens angepasst werden.

92% der anwesenden MdEP stimmten für den Antrag. Somit wurde dieser angenommen. 

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Dafür gestimmt
82
Dagegen gestimmt
2
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Unter persistenten organischen Schadstoffen versteht man eine Reihe organischer Verbindungen, die in der Umwelt nur langsam abgebaut beziehungsweise umgewandelt werden können. Einige sind heutzutage in der Nahrungskette angereichert und können für Mensch und Tier giftig sein. Durch den Neufassungsvorschlag soll die Verordnung an den Vertrag von Lissabon und die Änderungen des Stockholmer Übereinkommens angepasst werden. Das Übereinkommen befasst sich mit dem globalen Rechtsrahmen bezugnehmend auf die Verhinderung der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr persistenter organischer Schadstoffe. Der Entschließungsantrag ist die Aktualisierung eines erstmals 2004 angenommenen Rechtsakts persistenter organischer Schadstoffe. Neue Aufgaben sollen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übertragen werden. Dabei soll sie vor allem der Kommission bei der Ausarbeitung von Dossiers zu Stoffen behilflich sein. Der Antrag soll an die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) angepasst werden, um für alle Akteure, Bürger und betroffene Unternehmen ein einheitliches Bild zu schaffen. Die ECHA soll neuen Aufgaben gestellt werden, damit das Fachwissen der ECHA bei künftigen Angelegenheiten vollumfassend genutzt werden kann. Dabei sei sicherzustellen, dass die Ergebnisse der ECHA stets Teil der Entscheidungsfindung sind. 

92% stimmten für den Antrag. Somit wurde dieser angenommen.

 

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