Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn

Mit der Abstimmung am 12. September 2018 wurde das Strafverfahren gegen Ungarn in Gang gesetzt. Mit 448 Ja-Stimmen wurde die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Von den 96 deutschen Abgeordneten waren 75 dafür, 14 dagegen, 4 enthielten sich und 3 stimmten nicht mit ab. Die Gegenstimmen kamen hauptsächlich aus den konservativeren Parteien, wie der CDU/CSU, AfD, NPD und der Familien-Partei.

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Dafür gestimmt
75
Dagegen gestimmt
13
Enthalten
4
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 94 Abgeordneten.

Die Ursache des Verfahrens

Die Grundlage dieser Abstimmung war ein kritischer Bericht der niederländischen Abgeordneten Judith Sargentini (GrünLinks) im Frühjahr. Laut diesem Bericht herrsche eine systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn. Auch Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems wurden genannt. Des Weiteren wurden der ungarischen Regierung das Vorgehen gegen kritische Nichtsregierungsorganisationen und Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen vorgeworfen.

Schon im Jahr 2017 wurde ein ähnliches Sanktionsverfahren gegen Polen angestoßen. Der Warschauer Regierung wurde vorgeworfen, in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 13 Gesetze verabschiedet zu haben, die eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz Polens darstellen würden. In diesem Fall wurde die Aktivierung von Artikel 7 der EU-Verträge (EUV) veranlasst, es kam allerdings bisher nur zu einer Anhörung.

Die Abstimmung und das weitere Vorgehen

Noch nie zuvor hat das EU-Parlament von seinem Recht Gebrauch gemacht, ein Rechtsstaatsverfahren gegen ein Mitgliedsland der Europäischen Union einzuleiten. Mit 448 Ja-Stimmen hat sich das EU-Parlament nun für ein solches Verfahren nach Artikel 7 EUV ausgesprochen. Dieser besagt, dass auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, der Europäische Rat einstimmig feststellen kann, ob eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der europäischen Werte vorliegt. Im äußersten Fall kann Ungarn schließlich seine Stimmen im Ministerrat verlieren.

Auswirkungen für die Europäische Union

Als Werte- und Rechtsgemeinschaft, wie die EU eine ist, gewinnt sie durch diese Maßnahme an Glaubwürdigkeit. Mit diesem aktiven, politischen Vorgehen möchte die Europäische Union einer Gefährdung ihrer grundlegenden Werte, durch einen anderen Staat, entgegenwirken.

Text: Julika Koopmann

 

Weiterführende Links:

Artikel zum Strafverfahren (12.09.2018): http://www.spiegel.de/politik/ausland/viktor-orban-eu-parlament-stimmt-fuer-strafverfahren-gegen-ungarn-a-1227757.html

Artikel zum Strafverfahren (12.09.2018): https://www.sueddeutsche.de/politik/eu-parlament-ungarn-rechtsstaatsverfahren-1.4126371

Bericht über den Vorschlag des Verfahrens (04.07.2018): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2018-0250+0+DOC+XML+V0//DE&language=de#title1