Resolution zur Neuzulassung des Herbizids Glyphosat

Die EU-Parlamentarier beschlossen mit 374 Stimmen bei 225 Gegenstimmen und 102 Enthaltungen die nichtbindende Resolution zur Neuzulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat. Die Abstimmungsergebnisse der deutschen EU-Abgeordneten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass wir nur das Abstimmungsergebnis für die deutschen EU-Abgeordneten darstellen.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
18
Enthalten
16
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.
Symbolbild Getreide

In ihrer Empfehlung an die EU-Kommission listet das Parlament zahlreiche Einschränkungen für den Umgang und die Nutzung des Wirkstoffs auf. So soll die Zulassung für das Herbizid lediglich für weitere sieben Jahre, statt der eigentlich vorgesehenen fünfzehn Jahre, erneuert werden. Auch sollen die Auswirkungen auf die Gesundheit wissenschaftlich genauer untersucht werden und die Untersuchungsergebnisse aufgrund derer die Neuzulassung von der EFSA (European Food Safety Authority) empfohlen wurde, offengelegt werden. Zudem sprachen sich die Abgeordneten gegen die Verwendung von Glyphosat in der unmittelbaren Umgebung von öffentlichen Parks, öffentlichen Spielplätzen und öffentlichen Gärten und gegen das sogenannte „Green burndown“ Verfahren aus, bei dem Nutzpflanzen zum Zweck eines beschleunigten Reifeprozesses vor der Ernte abgetötet wird.

Das Gesamtergebnis der Abstimmung im EU-Parlament sieht wie folgt aus: 

374 dafür (53%)

225 dagegen (32%)

102 enthalten (15%)

Weiterführend:

Vorgang bei Votewatch

"Hintergrund: Fragen und Antworten zu einer möglichen Erneuerung der Zulassung von Glyphosat" auf der Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland 

"Fragen und Antworten zu Glyphosat" auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

"Themenseite zu Glyphosat" bei ZEIT ONLINE

"Streit um Pflanzenschutzmittel. Was für ein Glyphosat-Verbot spricht - und was dagegen" bei Spiegel Online

Alle Links abgerufen am 30.09.2016