Schutz der finanziellen Interessen der EU

Am 2. Oktober 2018 hat das Europa-Parlament über einen Entschließungsantrag zum "Schutz der finanziellen Interessen der EU (Einziehung von Finanzmitteln und Vermögenswerten von Drittstaaten in Betrugsfällen)" abgestimmt. Der Antrag forderte mehr Transparenz bei der finanziellen Unterstützung von Drittstaaten und verlangte, dass der Schutz der finanziellen Interessen der EU als zentrales Element in der EU-Politik festgelegt werden sollte, um das Vertrauen der Bürger zu stärken, was die Sicherstellung ihrer Finanzmittel und -abgaben betrifft.

502 MdEP stimmten diesem Antrag zu (81%), somit wurde er angenommen. Von den 96 deutschen Abgeordneten stimmten 75 MdEP dem Antrag zu, hauptsächlich von Seiten der Sozialdemokraten, der Christdemokraten, der Partei der GRÜNEN und der Linken. Die 7 Gegenstimmen und Enthaltungen stammen aus unterschiedlichen Fraktionen wie der ALFA, der AfD, aber auch aus größeren Parteien wie CDU/CSU und SPD.

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Dafür gestimmt
75
Dagegen gestimmt
5
Enthalten
1
Nicht beteiligt
14
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Der Entschließungsantrag problematisiert, dass EU-Finanzmittel aufgrund von Betrugsfällen, in denen Finanzmittel in Drittstaaten ausgeführt werden, verloren gehen. Die Europäische Union habe bisher nur mit wenigen Drittstaaten, die finanziell von ihr unterstützt werden, Rechtshilfeabkommen abgeschlossen, wodurch die Gefahr des Betruges bei anderen Drittstaaten leider nicht ausgeschlossen sei. Der Antrag habe nun das Ziel, den Schutz der finanziellen Interessen der EU als ein zentrales Element der EU-Politik festzulegen. So solle das Vertrauen der Bürger gestärkt werden, indem die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung der Finanzmittel der Bürger*innen sichergestellt werde. Die Mitgliedstaaten (MgS) werden aufgefordert, für die Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, die gleichen Maßnahmen zu ergreifen, die sie auch zum Schutz ihrer eigenen finanziellen Interessen nutzen.

Das Europäische Parlament fordert weitere Rechtshilfeabkommen mit Drittstaaten von der Kommission, wobei bei der Unterzeichnung solcher Abkommen entschieden auf Klauseln zu Betrugsbekämpfung bestanden werden soll. Außerdem sei wichtig, dass die Auszahlung von Mitteln an die Veröffentlichung von Daten zum wirtschaftlichen Eigentum geknüpft wird, damit Betrüge transparenter, sichtbarer werden und die Vermögensgegenstände im Falle von Betrug leichter eingezogen werden können. Zuletzt fordert das Europäische Parlament die EU auf, schnellstmöglich den Beitritt zur Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) zu beantragen und darüber auf dem Laufenden gehalten zu werden.

 

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