Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter

Am 15.11.2018 hat das Europäische Parlament über einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter abgestimmt. Der Antrag unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Mit 385 von 751 Stimmen wurde die Abstimmung angenommen. Die Gegenstimmen kamen größtenteils von den Christdemokraten. 

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
18
Enthalten
9
Nicht beteiligt
21
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Der Entschließungsantrag thematisiert die Problematik der geschlechtsspezifischen Beschäftigungsunterschiede. Es entstünden Schwierigkeiten bei der Vereinbarung der Kindererziehung und der damit verbundenen Betreuungspflicht und der beruflichen Tätigkeit. Folglich entwickle sich eine geschlechtsbedingte Spaltung in der Arbeitswelt. Die Aufgabenbereiche Betreuung und Pflege würden überwiegend von Frauen unentgeltlich wahrgenommen, sodass dies unter anderem ein Hindernis für die Erreichung der EU-Ziele zur Gleichstellung von Frauen und Männern sei. Um dem entgegenzuwirken, plant der Entschließungsantrag Anreize für Männer zu schaffen, den Vaterschaftsurlaub zu nutzen, um das Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf die Versorgung ihrer Kinder und ihrer Familie zu stärken. Zudem fordert der Antrag alle Mitgliedstaaten auf, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten ein flächendeckendes Angebot an Pflege und Betreuung zu gewährleisten. 

Zusätzlich soll für eine Verlängerung des gesetzlichen Mutterschutzes auf mindestens 20 Wochen gesorgt werden. Außerdem sollen Garantien zum Schutz vor Kündigungen, vor Diskriminierung zum Schutz von Beschäftigten, die Vaterschaftsurlaub nehmen, sichergestellt werden. Des Weiteren ist eine Garantie für die Rückkehr an den Arbeitsplatz beziehungsweise an einen gleichwertigen Platz laut der EU erforderlich.  

Der Antrag fordert die Komission dazu auf, Leitlinien für die EU-Staaten zur Entwicklung zugänglicher Betreuungs-und Pflegedienste zu erarbeiten, beispielsweise Kinderbetreuungsdienste, Altenpflegedienste, wie auch Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung. Die EU-Komission wird zudem aufgefordert, dem Rat ein Programm für Pflegekräfte vorzulegen, um die finanzielle Unterstützung für Pflegekräfte sicherzustellen. 

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