Visa aus humanitären Gründen

Am 14. November 2018 hat das Europäische Parlament über einen Entschließungsantrag mit der Forderung eines rechtlichen Rahmens für Visa aus humanitären Gründen abgestimmt. Hilfsbedürftigen Menschen soll dadurch europaweit internationaler Schutz gewährleistet werden. 65% der MdEP stimmten dem Antrag zu, somit wurde dieser angenommen. Vor allem die Christdemokraten, Sozialdemokraten und die Grünen stimmten dem Antrag zu.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
30
Enthalten
3
Nicht beteiligt
18
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Das Visum aus humanitären Gründen soll den Ländern die Möglichkeit geben, schutzbedürftigen Menschen auf legalem und sicherem Weg Zugang zu internationalem Schutz zu verschaffen. Da im Unionsrecht bisher keine rechtliche Grundlage für ein solches Visum besteht, fordert das Europäische Parlament in diesem Antrag die Kommission auf, Visa aus humanitären Gründen in Form einer Verordnung mit dem Titel "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Visums aus humanitären Gründen" zu erlassen. Zum genannten schutzbedürftigen Personenkreis gehören u.a. allein oder mit Kindern reisende alleinstehende Frauen, weibliche Familienvorstände, schwangere und stillende Frauen, Menschen mit Behinderungen, junge Mädchen und ältere Frauen.

Die Kommission hat nun nach der erfolgten Zustimmung des Europäischen Parlaments bis März 2019 Zeit, einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.

65% der MdEP stimmten dem Antrag zu, somit wurde dieser angenommen. Vor allem die Christdemokraten, Sozialdemokraten und die Grünen stimmten mit Ja.

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