Wahlrechtsreform EU Parlament

Mit seiner Entschließung gibt das Europäische Parlament seine Zustimmung zur Wahlrechtsreform für das Parlament selbst. Mit 397 Ja-Stimmen (60%) wurde die Entschließung angenommen. 207 (31%) Parlamentarier*innen stimmten mit "Nein", während sich 62 (9%) enthielten. Christdemokraten, Sozialdemokraten und einige Liberale stimmten für die Entschließung; alle anderen europäischen Fraktionen dagegen.

Von den 96 deutschen EU-Abgeordneten stimmten 62 für die Entschließung, 28 dagegen und 6 waren nicht beteiligt. Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
62
Dagegen gestimmt
27
Enthalten
0
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Die Empfehlung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen begründete die geplante Wahlrechtsreform. Über 40 Jahre sei das EU-Parlament nach den gleichen alten, hauptsächlich nationalen Regeln gewählt worden. Nun gäbe es einen Entwurf, der in vollem Einklang mit den Verfassungs- und Wahltraditionen aller Mitgliedstaaten stehe. Er enthielte eine Reihe positiver Elemente, die den Charakter und den Ablauf der Europawahl in Zukunft erheblich verbessern würden:

  • Die Wahlbeteiligung würde erleichtert, da nun die Möglichkeit bestehe, elektronisch und per Briefwahl abzustimmen.
  • Auch EU-Bürger mit Wohnsitz in Drittländern dürften nun abstimmen. Dies sei insbesondere mit Blick auf die 1,4 Millionen EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz eine Verbesserung.
  • Maßnahmen gegen die doppelte Stimmabgabe seien verstärkt worden.
  • Die neue Sperrklausel von 2-5 Prozent in einwohnerstarken Ländern sorge für gleichere Wahlbedingungen für die politischen Parteien in allen Mitgliedstaaten. So würde mehr Gleichheit in Bezug auf das Gewicht geschaffen, das jede Wählerstimme für die Wahl der Mitglieder des Parlaments habe.

Die beschlossene Sperrklausel wird praktisch nur in Deutschland und Spanien Auswirkungen haben. Umgesetzt wird sie vermutlich frühestens bei der übernächsten Europawahl 2024. Die Demokratiestandardvorgabe der Venedig-Kommission des Europarats sieht vor, dass ein Wahlrecht nicht innerhalb eines Jahres vor einer Wahl geändert werden soll. Für die Europawahl 2019 wäre dies also zu knapp. Da das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln zur Europawahl, die nicht zwingend europarechtlich vorgegeben sind, bereits 2014 für verfassungswidrig erklärte, wäre es denkbar, dass es eine Einführung für die Europawahl 2019 kippt. Profitieren würden von der Sperrklausel die großen Parteien. Wenn weniger Parteien aus Deutschland ins EU-Parlament einziehen, erhalten die im Parlament vertretenen Parteien mehr Mandate.

Weiterführende Informationen:

Blogartikel von abgeordnetenwatch.de