Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

Der Ausschuss ist u.a. zuständig für die Förderung, Durchführung und Überwachung der Außenpolitik der Union in Bezug auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die Beziehungen zu anderen Unionsorganen und -einrichtungen, der UNO sowie anderen internationalen Organisationen und interparlamentarischen Versammlungen für Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Außerdem kontrolliert er den Europäischen Auswärtigen Dienst. Weitere Informationen finden Sie hier.

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