Ausschuss für Konstitutionelle Fragen

Der Ausschuss ist u.a. zuständig für die institutionellen Aspekte des europäischen Integrationsprozesses, die Konsequenzen, welche der Bei- und Austritt von Staaten nach sich zieht, die politischen Parteien und das einheitliche Wahlverfahren. Weitere Informationen finden Sie hier.

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