Kriminalisierung der Sexualerziehung in Polen

Das EU-Parlament fordert das polnische Parlament auf, einen dort vorliegenden Gesetzesentwurf zur Kriminalisierung sexueller Aufklärung abzulehnen. Dieser wurde von der erzkatholischen Bürgerinitiative "Stop Pedofilii" mit über 100.000 Unterschriften eingebracht und nach Beratungen der regierenden PiS-Partei an den zuständigen Parlamentsausschuss zur Überarbeitung weitergegeben. Seit längerem wirft die EU Polen vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und Ressentiments gegen LGBTI-Personen zu schüren. Daher fordert das Europäische Parlament den Europäischen Rat dazu auf, dieses Thema bei der laufenden EuGH-Verfahren zu Vertragsverletzungen Polens aufzunehmen.

Der Antrag wurde mit 471 Ja-Stimmen angenommen, von den 84 anwesenden deutschen Abgeordneten stimmten 73 dafür.

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
11
Enthalten
3
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christine AndersonChristine AndersonID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Rasmus AndresenRasmus AndresenGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleyS&D Dafür gestimmt
Gunnar BeckID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerRE17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Hildegard BenteleHildegard BenteleEVP3 - Berlin Dafür gestimmt
Portrait von Stefan BergerStefan BergerEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele BischoffGabriele BischoffS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Michael BlossMichael BlossGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Damian BoeselagerDamian BoeselagerGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Patrick BreyerPatrick BreyerGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Bild M. BuchheitMarkus BuchheitID17 - Bund Dagegen gestimmt
MdEP Prof. Dr. Klaus BuchnerKlaus BuchnerGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Udo BullmannUdo BullmannS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist mittig Delara mit verschränkten Armen vor einem neutralen Hintergrund zu sehenDelara BurkhardtS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Martin BuschmannMartin BuschmannGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard BütikoferReinhard BütikoferGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Daniel CasparyDaniel CasparyEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Anna CavazziniAnna CavazziniGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Özlem DemirelÖzlem DemirelGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Anna Deparnay-Grunenberg (2023) in StuttgartAnna Deparnay-GrunenbergGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Christian DoleschalChristian DoleschalEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Lena DüpontLena DüpontEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Christian EhlerChristian EhlerEVP4 - Brandenburg Dafür gestimmt
Cornelia ErnstCornelia ErnstGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt

Am 17.07.2019 reichte die polnische Bürgerinitiative „Stop Pedofilii“ einen Gesetzesentwurf beim Sejm, dem polnischen Parlament, ein. Das erzkatholische Bündnis sieht in der modernen sexuellen Aufklärung eine Förderung von homosexuellen Neigungen und Selbstbefriedigung, die es ablehnt. Sexuelle Praktiken und Orientierungen, die nicht der von ihnen definierten heterosexuellen Norm entsprechen, seien für sie ein Ausdruck der "sexuellen Sittenlosigkeit", welche das Leitbild der traditionellen Familie gefährden würde. Daher solle sexuelle Aufklärung Jugendlicher per Gesetz verhindert werden. Vorgesehen ist eine Änderung des Artikels 200b des polnischen Strafgesetzbuches. Dieser Artikel besagt, dass Personen, die pädophiles Verhalten öffentlich billigen oder fördern, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren belegt werden können. Mit dem Gesetzesentwurf soll der Artikel weiter gefasst werden werden, sodass

  • ... auch Personen, die Geschlechtsverkehr von Minderjährigen untereinander öffentlich billigen, ebenfalls mit einer Haftstrafe von 2 Jahren bestraft werden können
  • ... Pädagog:innen, Journalist:innen, Gesundheitsdienstleistende, aber auch Eltern mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden können, wenn sie Minderjährigen Kenntnisse über intime Beziehungen, menschliche Sexualität und Gesundheit vermitteln.
  • ... Personen bis zu 5 Jahren Haftstrafe droht, die sich entsprechend über Kanäle der Massenkommunikation äußern oder im Zusammenhang mit einer beruflichen Position in der Bildungsarbeit, Behandlung, Betreuung oder Vormundschaft von Minderjährigen.

Im Entschließungsantrag fordert das EU-Parlament den Sejm dazu auf, den Gesetzesentwurf abzulehnen, Jugendlichen den Zugang zu ganzheitlicher Sexualaufklärung zu ermöglichen und diejenigen zu unterstützen, die entsprechende Informationen anbieten. Sexuelle Aufklärung sei ein Grundrecht, somit sei es alarmierend, irreführend und schädlich, dieses mit der Förderung von Pädophilie gleichzusetzen. Es wird auch bemängelt, dass infolge dieser Gesetzesänderung jegliche Sexualaufklärung für Minderjährige unter dem Deckmantel der Vorbeugung von Pädophilie kriminalisiert würde. Polen sei jedoch laut internationalen Menschenrechtsnormen verpflichtet, Zugang zu ganzheitlicher Sexualaufklärung zu gewährleisten und ebenfalls Informationen über Geschlechterstereotype in der Gesellschaft bereitzustellen. Aus der Entschließung geht ebenfalls hervor, dass das EU-Parlament eine weitere Stigmatisierung von homo- und transsexuellen Personen befürchtet.

Das Parlament fordert abschließend den Europäischen Rat auf, dieses Thema und andere mutmaßliche Verstöße gegen die Grundrechte in Polen bei den derzeitigen Anhörungen zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen anzusprechen (Vertragsverletzungsverfahren). Bereits seit längerem wirft die EU der polnischen Regierung vor, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Anstoß dazu war ein Gesetz vom Dezember 2017, welches Zbigniew Ziobro (dem Justizminister, der zugleich Generalstaatsanwalt ist) weitreichende Vollmachten zur Disziplinierung von Richtern erteilte. In einem EuGH-Urteil vom 05.11.2019 wurden bereits Teile der Justizreform als Vertragsverletzung deklariert. Auch ein Urteil des Obersten Polnischen Gerichtshofes kommt zu dem Schluss, dass die Disziplinierungsvollmachten gegenüber Richtern den Anforderungen des EU-Rechts und damit auch des polnischen Rechts nicht erfüllen. Da der polnische Präsident Duda am 05.02.2020 das Gesetz zur Richterdisziplinierung unterschrieb, erwägt die Kommission derzeit eine Klage vor dem EuGH. Das Europäische Parlament hat am 18. Dezember 2019 in einer weiteren Abstimmung Polen dazu aufgefordert, sogenannte "LGBTI-freie Zonen" in Polen zu verbieten.

Der Entschließungsantrag wurde mit 471 zu 128 Stimmen bei 35 Enthaltungen angenommen, die Gegenstimmen kamen hauptsächlich aus der rechtsnationalen ID-Fraktion, welcher auch die AfD-Abgeordneten angehören. Von den 84 anwesenden deutschen Abgeordneten stimmten 73 dafür und 11 Abgeordnete dagegen. Abgelehnt haben den Antrag 10 Abgeordnete der AfD, der elfte ist Helmut Geuking, der der deutschen Familienpartei angehört und im EU-Parlament Mitglied der rechtskonservativen EKR-Fraktion ist.