Maßnahmen und Investitionen zur Bekämpfung von COVID-19

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das EU-Parlament ein Gesetzesentwurf angenommen, welcher die Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung und zur Stabilisierung der COVID-19 Lage beinhaltet.

Mit lediglich einer Gegenstimme wurde der Antrag angenommen.

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Dafür gestimmt
93
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Im Angesicht der COVID-19-Lage hat das EU-Parlament einen Gesetzesentwurf zur Verabschiedung durch die Kommission angenommen, welcher spezifische Maßnahmen zur Finanzierung und Stabilisierung der Gesundheitssysteme und der Wirtschaft ermöglicht. So sollen beispielsweise Teile des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftlich negative Folgen abzuwenden. Die Mittel des EFRE-Fonds sollen unter anderem auch für die Forschung, technische Entwicklung und für Investitionen in innovative Produkte und Dienstleistungen genutzt werden, die zur Bewältigung der Krise im Gesundheitswesen beitragen. Außerdem soll die Kommission auf die für das Jahr 2020 angesetzten Einziehungsanordnungen verzichten, so dass die Mitgliedsstaaten die nicht wiedereingezogenen Beträge für Investitionen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Ausbruch benutzen können.

Auch wenn nun Gelder für die Eindämmung der Covid-19-Konsequenzen zweckfremd genutzt werden sollen, sollen die originären Programme der Fonds ungehindert weiter durchgeführt werden können. Bei den verschiedenen Fonds handelt es sich z.B um den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF) sowie um den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Das Europäische Parlament beruft sich auf das Subsidaritätsprinzip (Artikel 5, Absatz 3 - Vertrag über die  Europäische Union (EUV)), wonach die Union auch in Bereichen tätig werden kann, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind." Unter diesem Vorbehalt empfahl die Kommission Änderungen in den einzelnen Verordnungen der Fonds, um eine „Umleitung“ der Mittel in das Krisenmangement als direkte Reaktion auf die COVID-19 Lage zu ermöglichen.

Mit 686 Ja-Stimmen und nur einer Gegenstimme wurde der Antrag angenommen. Alle anwesenden Mitglieder des Europäischen Parlaments der Bundesrepublik votierten für den Antrag. Die einzige Gegenstimme kam von Ivan David aus Tschechien, Mitglied der Fraktion "Identität und Demokratie".