Frage von Dieter B. • 04.05.2022
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Die Thematik der Waffenlieferung in Krisengebiete ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
nein, die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch Versicherungsbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip, was bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf die Leistungen haben
Wir prüfen laufen zusammen mit Ukraine, Bundeswehr und Industrie, was noch an die Ukraine geliefert werden kann und ohne lange Ausbildung schnell einsatzbereit ist.