Frage von Reinhard P. • 30.04.2024
Antwort ausstehend von Lamya Kaddor Bündnis 90/Die Grünen
Ich gehe nicht davon aus, dass dies eine besondere Integrationsleistung ist. Darüber entscheidet aber Ihre lokale Einbürgerungsbehörde, was genau unter besonderen Integrationsleistungen zu verstehen ist.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.
Kein Ruanda-Modell, aber eine effiziente Prüfung von Anträgen (mit gemeinsamer EU-Linie) und bei Ablehnung die Rückführung unter menschenwürdigen Bedingungen.