Antwort 13.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen


Grundsätzlich sollten Vorschläge für entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitsfähig sein.

