
Antwort 14.08.2005 von Martin Seelert NPD
Herr j Antifavoran,
Bei dem Geschädigten handelt es sich nicht um ein Kind, da Personen ab dem 14 Lebensjahr als Jugendliche gelten.

Herr j Antifavoran,
Bei dem Geschädigten handelt es sich nicht um ein Kind, da Personen ab dem 14 Lebensjahr als Jugendliche gelten.
Sehr geehrter Herr Neuwirth,


Sehr geehrter Herr Müller-Wolff,
