(...) Das Problem ist in gewisser Hinsicht ein anderes. Die Abgeordneten müssten ja ihre Aufwendungen für die Wahrnehmung des Mandats beim Bundestag geltend machen können. Selbstverständlich wäre zu verlangen, dass sie dafür Rechnungen einzureichen hätten. (...)
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(...) Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar. (...)
(...) Wegen des Prinzips der Gewaltenteilung dürften die Finanzämter (Exekutive) die eingereichten Belege der Legislative jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt überprüfen. Wir könnten damit dann aber schnell in eine Diskussion kommen, wie sie vor kurzem in England aufgekommen ist, wo zweifelhafte Belege zur Erstattung eingereicht wurden und worüber sich die Öffentlichkeit zu Recht empört. Mir scheint diese Gefahr unterm Strich größer, als die Sorge, dass einzelne Abgeordnete die Pauschale vielleicht nicht vollständig verbrauchen und daher ein etwas höheres Einkommen beziehen, als Ihnen eigentlich aus dem Mandat zustünde. (...)
(...) Ich bin in der Frage der Neuregelung der Abgeordnetenbezüge offen. (...)