(...) Darüber hinaus ist bei der Ermittlung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme eines jeden Haushaltsjahres zu berücksichtigen, dass die Strukturkomponente von 0,35 % des BIP mit dem Saldo der finanziellen Transaktionen und einer die konjunkturelle Situation symmetrisch berücksichtigenden Konjunkturkomponente verrechnet wird. In Jahren mit kräftigen Aufschwungphasen ist daher damit zu rechnen, dass die Schuldenbremse Überschüsse im Bundeshaushalt erzwingt, die unverzüglich zur Tilgung der Bundesschuld eingesetzt werden müssen. (...)
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(...) Es ist richtig, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Ausgabenpositionen der einzelnen Bundesministerien informiert ist und es ist ebenso richtig, dass in einigen Ministerien externe Berater tätig sind. Ob die Arbeitgeber dieser Berater ihren Hauptsitz in Deutschland oder in einem anderen Land haben ist dabei im Grunde unerheblich, denn sie unterliegen alle den gleichen Regelungen. (...)
(...) Auch mir ist unwohl dabei, wenn Großbanken zig und gar hundert Milliarden Euro vom Bund ausgereicht bekommen, ohne daß klar ist, wo das enden soll. (...) Bis die neuen Modelle voll entwickelt sind und die politische Chance der Umsetzung realistisch gegeben ist, müssen wir etwas kleinere Brötchen backen aber nicht solche, die schon jetzt kaum genießbar sind und vor allem die der nächsten Generation im Halse steckenbleibt. (...)
(...) Die SPD versteht sich selbst als linke Volkspartei, die sich natürlich der politisch linken Mitte zugehörig fühlt. Bruttolöhne betrachten wir dabei besonders vor dem Hintergrund, wie man diese steuerlich gerecht gestalten kann. (...)
(...) Einige davon sind sogar vehement für eine deutlich kürzere Konsolidierungs- und Übergangsphase (die volle Wirkung der Schuldenbremse tritt ja erst 2020 ein). Natürlich wurde die Entscheidung für die Schuldenbremse nicht ohne Betrachtung aller Argumente, möglicher Nach- und Vorteile gefällt. Letzten Endes werden die Gesetze von den Abgeordneten gemacht und verantwortet, nicht von Wissenschaftlern. (...)
(...) Im Koalitionsvertrag von 2005 hatten wir es uns zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Senkung von Bürokratiekosten zu ergreifen. Dazu haben wir mit dem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ einen systematischen und vielschichtigen Ansatz geschaffen, dieses Vorhaben wirkungsvoll umzusetzen. Wir wollen auf diese Weise Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft und die Verwaltung selbst schaffen. (...)