(...) Bei dem von Ihnen dargestellten Fall handelt es sich allerdings nicht um einen sogenannten “spin-off”, sondern um eine Spaltungen von Körperschaften. Durch eine Aufspaltung im Sinne des § 15 Umwandlungssteuergesetz, bei der beispielsweise eine Aktiengesellschaft in die Aktiengesellschaften 1 und 2 aufgeteilt wird, entsteht beim Anteilseigner kein steuerpflichtiger Veräußerungs-gewinn, da die Aktien an der alten Aktiengesellschaft als zu den Anschaffungskosten als veräußert gelten. Ein “spin-off” führt im Gegensatz dazu tatsächlich zu einer Besteuerung. (...)
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(...) Ich befürworte die Einführung der Abgeltungssteuer, weil sie der Vereinfachung dient und dazu beitragen soll, Kapital in Deutschland zu halten. Der Satz von 25 Prozent ist allerdings ohne jede Frage zu hoch, leider war ein niedriger Satz in der Koalition nicht zu erreichen. (...)
(...) Sie fragen, was Sie mit den Kriegsschulden des Deutschen Reiches zu tun haben? Die Antwort darauf lautet: Persönlich und unmittelbar nichts – ich übrigens auch nicht, als deutsche Staatsbürger sind wir aber Mitglieder eines Gemeinwesens, das älter ist als seine Mitglieder. Geschichte ist ein kontinuierlicher Prozess, aus dem man nicht nach Belieben einzelne Elemente ausnehmen kann, Beethoven, Schiller und Hegel gehören ebenso zur deutschen Geschichte wie der Erste und der Zweite Weltkrieg. (...)
(...) Als Mitglied des Beraterkreises der IKB hatte ich keine Kenntnis von den Geschäften der IKB, da dieses Gremium laut §2 seiner Geschäftsordnung "keine Kontrollfunktion" ausübt. (...) Schließlich halte ich nicht die Verbriefung von Forderungen als solche für verantwortlich für die US-Finanzkrise, sondern den Umgang mit diesem Instrument durch die Finanzmarktpartner. (...)
(...) Selbstverständlich bedarf es noch einer großen Aufklärung in diesen Angelegenheiten, auch hinsichtlich des Wissens der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank. Eins kann nicht länger hingenommen werden, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Schulden der Banken übernehmen, während die Gewinne nur an die Großaktionäre ausgeteilt werden. (...)