(...) Auch wird man darüber sprechen müssen, wie die Akteure der Finanzaufsicht sich bei diesem Problem aufgestellt haben. Auf Dauer ist ein schrittweiser Ausstieg der Staatsbank KfW bei der Mittelstandsbank IKB mit Blick auf die gerade beschlossene Rettungsaktion für die IKB anzudenken. Ebenso in Frage zu stellen ist das Engagement der KfW bei der IPEX Bank. (...)
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(...) Die Entscheidung der Bundesregierung, in dieser Angelegenheit Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen, halte ich trotz grundsätzlicher ordnungspolitischer Bedenken für richtig. Das Unterlassen von Maßnahmen, die die Insolvenz von einheimischen Banken verhindern, würde einen im Umfang kaum absehbaren Vertrauensschaden weit über den Finanzplatz Deutschland hinaus nach sich ziehen. Die Abwägung der aus einer Ausweitung dieser Krise resultierenden Risiken und den möglicherweise daraus entstehenden Folgekosten war ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung. (...)
Sehr geehrte Frau Thomas,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20. März auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de
(...) Dass über die Art und Weise, wie Investitionen von den von Ihnen beschriebenen Kreditinstituten getätigt wurden, gesprochen und daraus auch Konsequenzen gezogen werden muß, steht sicher außer Zweifel. Allerdings erschließt sich mir kein direkter Zusammenhang zwischen dem Versuch, eine Finanzkrise abzuwehren und der Sozialgesetzgebung. Die Folgen einer Finanzkrise würden sich weitgehend negativ auf den gesamten Binnenmarkt und auf die Konjunktur auswirken und somit Arbeitsplätze vernichten. (...)
(...) Unbestritten ist, dass die Pensionärinnen und Pensionäre in den letzten Jahren einige Einbußen haben hinnehmen müssen. Die Versorgungsempfänger haben erhebliche Einsparungsleistungen erbracht, wie beispielsweise die Niveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 und die Kürzungen der Versorgung durch die zweimalige Halbierung der Sonderzahlungen. Ich kann sehr gut verstehen, dass die Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge erwarten, dass ihre Bezüge nunmehr fühlbar angepasst werden, und zwar gesetzesgemäß im gleichen Umfang wie die Aktivbezüge, zumal die Versorgungsbezüge als einzige Alterseinkunft seit Jahren real gekürzt wurden und werden. (...)