Frage von Roland S. • 10.09.2023

Antwort von Anne Franke Bündnis 90/Die Grünen • 11.09.2023
Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen - ohne den Einsatz von V-Männern.
Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen - ohne den Einsatz von V-Männern.
die Schweinehaltungshygieneverordnung ist seit über 20 Jahren in Kraft und regelt die hygienischen Anforderungen bei der Haltung von Schweinen.