Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung dann, wenn die Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefahr für die Frau darstellt oder durch eine Gewalttat entstanden ist.
Deshalb ist es so wichtig, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt wird und die Grundversorgung bei Konflikten in der Schwangerschaft verbessert wird.
Als Partei des Rechtsstaates und Anhänger des Grundgesetzes befürworten wir Freie Demokraten die vielfältigen Schutzvorschriften zum Schutz des ungeborenen Lebens.
In erster Linie gehört der Körper der Frau ihr selbst, und nur sie kann darüber entscheiden.
Deswegen wird etwa auch ein Schwangerschaftsabbruch ausschließlich bis zur Nidation und nur unter bestimmten Bedingungen gemäß der §§ 218a ff. StGB toleriert. Diese Regelung ist ein wichtiger Kompromiss und das Ergebnis langer gesellschaftlicher Diskussionen.