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Demnach finden sich keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Amtshaftung von Abgeordneten mit einer Haftungsüberleitung auf den Staat, auch wenn den Mitgliedern des Bundestages ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 34 GG anvertraut ist.
Aus diesem Schutzgedanken heraus, haben wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg gebracht.
In der Pflege muss sich einiges verbessern! Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist richtig, weil sie gefährdete Menschen vor einer Covid-19-Infektion schützt.
Ehrlich gesagt kann ich euch da keine Antwort geben, die alle Formen von Datenmissbrauch abdeckt.
Für mich ist das Impfen nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern auch eine des Respekts gegenüber den Menschen, die seit fast zwei Jahren - oft über ihre Kräfte hinaus - in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten, um Menschenleben zu retten.