Unverändert besteht ein permanenter Reformbedarf
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In Deutschland haben die Kommunen das Hebesatzrecht. Das bedeutet, dass der Stadt-/Gemeinderat im Rahmen der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Entscheidungshoheit über die Höhe der Gewerbesteuer bestimmen kann.
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird durch die jeweilige Kommune bestimmt und kann nicht vom Bund beeinflusst werden.
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird durch die jeweilige Kommune bestimmt und kann nicht vom Bund beeinflusst werden.
Die AfD-Fraktion steht technischem Fortschritt positiv gegenüber, warnt aber davor, Digitalisierung grundsätzlich als qualitätsstiftendes Merkmal zu begreifen.
Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Einrichtung, den Betrieb und die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern und eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen