Je geringer die Zahl schwerer Erkrankungen, desto geringer die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems. Deshalb gelten für ungeimpfte Menschen derzeit deutlich schärfere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben in Form der 2G oder 2G+ Regeln.
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Wir arbeiten daran, gute Rahmenbedingungen für die Herstellung und Verwendung von E-Fuels zu setzen, damit sie schnellstmöglich zum Einsatz kommen können.
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern
da ich anders als von Ihnen dargestellt keineswegs bezweifle, dass Menschen ab 50 eine informierte Entscheidung treffen können, erübrigt sich die erste Frage.
Eine allgemeine, einrichtungsbezogene Impfplicht verhinderte Arbeitskonflikte zwischen ungeimpften und geimpften Fach- und Hilfskräften, für die jeweils verschiedene Vorschriften gegolten hätten, sodass einer Abwanderung in diesem essenziellen Sektor der Wohn- und Pflegeheime entgegengewirkt wurde