Frage von Stefan M. • 28.01.2022
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Kapazitäten für die Beantwortung von Fragen haben, die inhaltlich völlig offen gehalten sind und keine konkrete Fragestellung beinhalten.
In meiner Rede vom 27.01.2022 zum Nachtragshaushaltsgesetz habe ich auf die Unaufrichtigkeit der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen. Nicht, weil sie grundsätzlich den Weg zum BVerfG einschlägt, sondern weil sie gegen einen Nachtragshaushalt klagt, den sie in Zeiten der Großen Koalition so mitbeschlossen hätte.
Sehr geehrter Herr S.,
ich nehme Bezug auf Ihre Frage vom 28. Januar 2022. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.